Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.) Geltung:

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung von ESTEMAC Electronic GmbH, nachfolgend mit ESTEMAC bezeichnet.

2.) Angebot:

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,

Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions und Materialveränderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3.) Preise:

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

4.) Liefer- und Leistungszeit:

Die von ESTEMAC genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Bei Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung etc., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch verbindlich vereinbarte Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

5.) Versand und Gefahrübergang:

Der Versand erfolgt nach unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager bzw. Vorlieferant/Hersteller verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über. Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden freigestellt.

6.) Garantie, Haftung und Gewährleistung:

6.1 Die Garantie beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, sofern nichts anderes angeboten oder bestätigt wurde.

6.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Garantie.

6.3 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der

Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4 Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil. bzw. Gerät zur Reparatur an uns kostenfrei zu zu schicken. Dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.

6.5 Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6.6 ESTEMAC wird zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

6.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

6.8 Estemac richtet sich aussschließlich nach den Gewährleistungsangaben des Herstellers.
Z.B bei Rimage Europe GmbH sind es 12 Monate, bei Primera Technology Europe GmbH sind es 24 Monate, bei Verity Systems Ltd. sind es 12 Monate.

7.) Eigentumsvorbehalt:

7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum von ESTEMAC (Vorbehaltsweise). Ist der Käufer Vollkaufmann, so behaltet sich ESTEMAC das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. ESTEMAC hat das Recht, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7.2 Für den Fall, dass der Käufer Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschl. Mwst) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln- mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist widerruflich zum Einzug dieser Forderung berechtigt, soweit wir die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Käufers die Abtretung offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, sind wir befugt, dem Schuldner des Käufers die

Abtretung bekannt zu geben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschl. Mwst. berechnet hat.

7.3 Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschl. MwSt.

Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Käufer wegen Verlusten oder Schaden erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solches zu kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) Sind die unter Punkt 8.4genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat der Käufer auf Verlangen von uns, die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat uns ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben.

7.4 Wird im Eigentum von uns stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Käufers gepfändet oder abgetreten, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat uns bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche Versicherung zugunsten von uns abzugeben, aus der hervorgeht, dass die gepfändete oder die gepfändeten Forderungen unser Eigentum sind.

Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung de Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

8.) Zahlungsbedingungen:

8.1 Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in EUR pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mwst, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet ESTEMAC die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise.

8.2 Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Jede Rechnung von ESTEMAC ist umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall

keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an ESTEMAC zu erfolgen. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ist ESTEMAC berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 8.3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.

8.3 Bei der Überschreitung des Zahlungsziels ist die ESTEMAC ohne dass es einer gesonderten Mahnung mit

Fristsetzung bedarf, berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank, mindestens jedoch 7% pa auf den Rechnungsbetrag zu berechnen (Fälligkeitszinsen gemäß 353 HGB). Mahnkosten werden pro Mahnung mit € 2,56 netto berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag entgültig verfügen können. Bei Scheckzahlung ist dies erst dann der Fall, wenn der Scheck eingelöst ist.

8.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinsstellung des Kunden. ESTEMAC behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen und über die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.

9.) Export:

9.1 ESTEMAC ist berechtigt, alles während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschl. Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.

10.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

10.1 Erfüllungsort ist Hamburg. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen ESTEMAC und dem Käufer richten sich ausschließlich nach dem deutschem Recht.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist Hamburg.

Geschäftsführerin: Dagmar Castro
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 9149
Umsatzsteuer-ID: UST-ID Nr. DE 1186 49700
Steuernummer: § 14 Abs. 1a USTG / Nummer: 51/719/00273